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Als eine Alternative zur
Berufsunfähigkeitsversicherung kommt die Grundfähigkeitsversicherung in
betracht. Bei ihr hängt der Eintritt des Leistungsfalls nicht davon ab,
ob Sie künftig in der Lage sein werden, einen Beruf auszuüben.
Vielmehr
sichern Sie sich mit einer Grundfähigkeitsversicherung für den Fall ab,
dass Sie bestimmte grundlegende Fähigkeiten wie Sehen, Hören oder Gehen
aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall verlieren.
Wann bei
Ihnen eine solche Beeinträchtigung vorliegt, wird von der
Versicherungsgesellschaft anhand zweier vor Vertragsschluss definierter
und gut nachvollziehbarer Fähigkeitenkataloge beurteilt.
Demnach
sind Sie im Sinne der Grundfähigkeitsversicherung beeinträchtigt und
daher leistungsbefugt, wenn Sie nach ärztlicher Diagnose mindestens
zwölf Monate lang nicht fähig waren, sind oder sein werden, mindestens
eine der in Fähigkeitenkatalog A oder drei der in Fähigkeitenkatalog B
beschriebenen Tätigkeiten ohne fremde Hilfe durchzuführen:
Fähigkeitenkatalog A
Sehen
Die Restsehfähigkeit beträgt auf beiden Augen nicht mehr als 2/50 der
normalenSehfähigkeit.
Sprechen
Sie sind nicht fähig, irgendein verständliches Wort auszusprechen.
Sich
orientieren
Sie sind nicht fähig, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu
orientieren.
Hände
gebrauchen
Sie sind weder mit der linken noch mit der rechten Hand fähig, einen
Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen.
Fähigkeitenkatalog B
Hören
Sie sind nicht fähig, irgendein Geräusch wahrzunehmen.
Gehen
Sie können keine Entfernung von 200 m über einen ebenen Boden gehend
zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich abstützen oder setzen zu müssen.
Treppen steigen
Sie können eine Treppe mit 12 Stufen nicht hinauf- oder hinab gehen,
ohne eine Pause von mindestens einer Minute zu machen oder sich am
Geländer festzuhalten.
Knien
oder Bücken
Sie sind nicht fähig, sich niederzuknien oder so weit zu bücken, um
einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich dann wieder
aufzurichten. Sitzen
Sie sind nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu
sitzen.
Stehen
Sie sind nicht fähig, 10 Minuten lang zu stehen, ohne sich abzustützen.
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Greifen
Sie sind weder mit der rechten noch mit der linken Hand fähig, eine
Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen.
Arme
bewegen
Sie können nicht ohne Hilfestellung eine Jacke anziehen. Auf die
Fähigkeit, eine Jacke öffnen oder schließen zu können, kommt es nicht
an.
Heben
und Tragen
Sie sind weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig, einen
Gegenstand mit einem Gewicht von 2 kg von einem Tisch zu heben und 5
Meter weit zu tragen
Auto
fahren
Sie sind volljährig und aus medizinischen Gründen ist für Sie die
Erteilung der Fahrerlaubnis nicht möglich; sofern ein Führerschein auf
Sie ausgestellt war, muss dieser nachweislich aus medizinischen Gründen
von Ihnen zurückgegeben oder Ihnen entzogen worden sein.
Bei
Eintritt des Leistungsfalls wird Ihnen eine monatliche Rente gewährt.
Sie haben die Wahl, ob die Rentenzahlung auf ein Endalter begrenzt oder
lebenslang gewährt werden soll. Unabhängig vom Vorliegen der oben
genannten Voraussetzungen erwerben Sie auch dann einen Rentenanspruch,
wenn bei Ihnen mindestens Pflegestufe II in der gesetzlichen
Pflegeversicherung festgestellt wurde.
Sinnvoll
ist der Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung insbesondere für
Nicht-Erwerbstätige (z. B. Studenten, Hausfrauen/-männer, auch Kinder
und Jugendliche) sowie für Gruppen, für welche eine
Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich, zu kostenintensiv oder
aufgrund eines eher geringen Berufsunfähigkeitsrisikos schlicht
unpraktikabel wäre.
Eine
vollwertige Alternative zur Berufsunfähigkeits-versicherung kann sie
gleichwohl nicht sein: Werden Sie berufsunfähig, ohne die oben genannten
Voraussetzungen zu erfüllen, erhalten Sie keine Leistung. |