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Eistanz mal anders…
Wie schön kann so ein Wintermorgen sein.
Mit klarer Luft, eisigen Temperaturen und viel Schnee. Bis zu dem Moment, in dem sich ein
Passant bei Glatteis auf dem nicht gestreuten Gehweg vor Ihrem Haus
verletzt. Solche oder ähnliche Schäden passieren
jeden Winter tausendfach.
Als Privatnutzer von Wohneigentum ist man
gegen Schadensforderungen Dritter mit einer
Privathaftpflicht-versicherung abgesichert.
Als Besitzer/Hauseigentümer
vermieteter Einfamilienhäuser / Mehrfamilienhäuser sowie als
Besitzer unbebauter Grundstücke sollte man sich gegen
Schadensersatzforderungen Dritter mit einer
Hausbesitzerhaftpflichtversicherung / Grundbesitzer-haftpflichtversicherung schützen.
Haftungsforderungen aus diesem Bereich
können schnell die Existenz gefährden, denn für Personen-, Sach- oder
Vermögensschäden muss man mit seinem gesamten Vermögen haften, also auch
mit dem Privatvermögen.
Als Vermieter eines Ein- oder
Mehrfamilienhauses oder Besitzer eines unbebauten Grundstücks werden
Ihnen laut Gesetz so genannte Verkehrssicherungspflichten zum Schutz von
Dritten auferlegt. Dazu gehört die Reinigung und Beleuchtung des Hauses,
die Befreiung der Gehwege von Eis und Schnee (Streupflicht) sowie die
Instandhaltung Ihrer Immobilie.
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Kommt es z.B. wegen fehlender Beleuchtung
Ihres Hauseingangs zu einem Unfall, kann es schnell sehr teuer werden. Auch das Herunterstürzen eines
Dachziegels Ihres Hauses, der ein geparktes Auto beschädigt oder
womöglich einen Fußgänger verletzt, kann weitreichende Konsequenzen
haben. |