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Und der Staat hilft mit…
Profitieren Sie von der staatlichen Förderung
Die Folgen der Bevölkerungsentwicklung liegen auf der Hand: weniger
Beitragszahler, weniger Rente. Private Vorsorge wird immer wichtiger. Um
die private Vorsorge zu unterstützen, fördert sie der Staat im Rahmen
der so genannten "Riester-Förderung" über Zulagen und Steuervorteile.
Die Riester Rente ermöglicht es Ihnen, durch private Vorsorge diese
staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen zu nutzen und bietet Ihnen
eine lebenslange garantierte Rente.
Die "Riester-Rente" ist für die meisten Bürger attraktiv. Insbesondere
Familien mit Kindern und niedrigere Einkommensgruppen profitieren von
der steuerlichen Förderung und den Zulagen. Durch den verbesserten
Sonderausgabenabzug ist die "Riester-Rente" aber auch für Personen mit
hohem Einkommen interessant.
So funktioniert die Riester-Rente:
Staatliche Förderung
Sie zahlen einen laufenden Beitrag ein und erhalten dann vom Staat
Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage und eventuell Berufseinsteigerbonus)
sowie Steuervergünstigungen (Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich
abzugsfähig). Damit Sie die maximale staatliche Förderung erhalten,
müssen Sie jährlich einen so genannten Mindesteigenbeitrag anlegen,
abzüglich der Ihnen zustehenden Zulagen. Ein Sockelbetrag von 60 EUR im
Jahr muss mindestens gezahlt werden.
Ab Rentenbeginn lebenslange garantierte Rente
Sie erhalten ab dem vollendeten 60. Lebensjahr oder mit dem Beginn der
gesetzlichen Rentenzahlung, z. B. zum 65. Lebensjahr, eine garantierte
lebenslange zusätzliche Rente. Außerdem ist auch eine einmalige
Kapitalleistung möglich. Sie können sich zu Rentenbeginn bis zu 30 % des
angesparten Kapitals auszahlen lassen.
Durch die steuerliche Förderung der Beiträge sind im Gegenzug später die
Rentenleistungen in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu
versteuern. Dabei ist die steuerliche Belastung im Alter aber meist
niedriger als im Berufsleben, da der individuelle Steuersatz während der
Erwerbsphase in der Regel höher ist.
Bitte rufen Sie uns
direkt an oder mailen Sie uns an folgende Adresse:
Wir werden Ihnen dann ein
individuelle Angebot zukommen lassen.
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Absicherung des Ehepartners / der Hinterbliebenen
Bei Tod vor Rentenbeginn kann das angesparte Altersvorsorgevermögen auf
einen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden. Der Vertrag
kann auch erst zum Zweck der Übertragung abgeschlossen werden. Wird
anstelle der Übertragung eine Kapitalzahlung an den Ehepartner oder
andere Hinterbliebene gewünscht, dann muss die staatliche Förderung
zurückgezahlt werden. Finanzielle Sicherheit für die Hinterbliebenen bei
Tod nach Rentenbeginn bietet die Garantiezeit. Die Rente wird dann bis
zum Ende der vereinbarten Garantiezeit an Ihre Hinterbliebenen
weitergezahlt.
Ihre Vorteile
Sicherheit von Beginn an
Sichere Altersvorsorge durch eine lebenslang garantierte Rente.
Attraktive staatliche Förderung
Durch Zulagen und Steuervorteile (Beiträge sind als Sonderausgaben
steuerlich abzugsfähig)
"Hartz-IV-geschützt"
Das Vermögen der RiesterRente der Ansparphase ist im Fall der
Arbeitslosigkeit geschützt, muss also nicht aufgebraucht oder
angerechnet werden. |